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   BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61   

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https://dejure.org/1961,241
BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61 (https://dejure.org/1961,241)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1961 - 1 StR 432/61 (https://dejure.org/1961,241)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1961 - 1 StR 432/61 (https://dejure.org/1961,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer Klageumgestaltung - Tatbegriff des § 264 Strafprozessordnung (StPO) - Beeinflussung von Zeugen bei ihrer Vernehmung durch Zurufe aus dem Zuhörerraum - Wahrung der Ordnung der Sitzung durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 177; StPO § 58 Abs. 1, § 238 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 260
  • MDR 1962, 232
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Die Strafkammer hat sich hierbei im Rahmen der Entscheidung des Senats BGHSt 15, 83 ff gehalten.

    Der Angeklagte war keine "autorisierte Verkaufsstelle", wie sie in BGHSt 15, 87, 88 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60] als Beispiel seltener Ausnahmefälle angeführt wird.

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Als "Tat" im Sinne des § 264 StPO ist nicht das einzelne, im Eröffnungsbeschluß hervorgehobene geschichtliche Vorkommnis zu verstehen, sondern die gesamte Tätigkeit des Angeklagten, soweit sie mit diesem Geschehen nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (RGSt 24, 370-372; 72, 339-341; BGHSt 13, 320-322).

    Desgleichen war es unwesentlich, daß das Verhalten des Angeklagten gegenüber Frau Be. in Anklage und Eröffnungsbeschluß nicht ausdrücklich erwähnt wurde (BGHSt 13, 321, 322 [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59] und Anm. LM Nr. 18 zu § 264 StPO).

  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Worauf es dem Angeklagten in dieser Hinsicht entscheidend ankam (BGH NJW 1961, 1172 Nr. 16), sagt das Landgericht im Rahmen seiner Darlegungen zum Fall Wa. allerdings nicht ausdrücklich.
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Es kann daher auf sich beruhen, ob in dem weiteren (S. 81 unten, 82 oben UA geschilderten) Verhalten des Angeklagten außerdem ein Stundungsbetrug hätte gesehen werden können (vgl. dazu BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51].
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Dem Betrogenen erwachsene mittelbare Nachteile fallen zwar nicht unter das Tatbestandsmerkmal des Vermögensschadens im Sinne des § 263 StGB (BGH VBS 15, 112, 114; vgl. auch BGHSt 6, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Der Tatrichter glaubte aber, die Möglichkeit, daß der Angeklagte im Zustand des § 51 Abs. 2 StGB gehandelt habe, nicht ausschließen zu können (Im Zweifel zugunsten des Angeklagten; vgl. BGHSt 8, 113, 124) [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55].
  • BGH, 27.01.1953 - 1 StR 529/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Dies kann nach § 274 StPO nicht berücksichtigt werden (vgl. auch BGH 1 StR 529/52 vom 23. Januar 1953, S. 12).
  • RG, 28.07.1938 - 5 D 344/38

    Ein Urteil, das wegen Unzurechnungsfähigkeit des Täters an Stelle der Strafe

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Denn die bloße Möglichkeit verminderter Zurechnungsfähigkeit des Täters zur Tatzeit rechtfertigt die Anwendung des § 42 b StGB nicht (RGSt 72, 353, 355).
  • RG, 29.10.1934 - 3 D 1082/34

    1. Bedarf es bei einem Betrug, den der Dienstberechtigte bei Eingehung eines

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Dem läßt sich angesichts der besonderen Gestaltung des Falles aus Rechtsgründen nicht entgegentreten (vgl. auch RGSt 68, 379, 380).
  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
    Als "Tat" im Sinne des § 264 StPO ist nicht das einzelne, im Eröffnungsbeschluß hervorgehobene geschichtliche Vorkommnis zu verstehen, sondern die gesamte Tätigkeit des Angeklagten, soweit sie mit diesem Geschehen nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (RGSt 24, 370-372; 72, 339-341; BGHSt 13, 320-322).
  • BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 468/58

    Durchführung von Sicherungsmaßnahmen - Bauarbeiten - Verkehrsreiche Straßen

  • RG, 01.11.1893 - 3687/93

    Was ist "die in der Anklage bezeichnete That"? Erstreckt sich insbesondere das

  • RG, 09.04.1920 - IV 1174/19

    Ist beim Hinweis auf die Bedeutung des Zeugeneids eine Mitteilung über

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Zunächst unterliegt es dem Ermessen des Vorsitzenden, in welcher Reihenfolge die Beweisaufnahme durchgeführt wird (vgl. BGHSt 2, 111; BGH NJW 1962, 260 und Urteil vom 18.Juni 1953 - 4 StR 145/52 S.7).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Im übrigen enthält § 58 Abs. 1 StPO eine bloße Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann (BGH NJW 1962, 260, 261) [BGH 28.11.1961 - 1 StR 432/61].
  • OLG Köln, 12.06.1997 - 7 U 210/96

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Verfahrensbeteiligten und Zuhörern

    Die darauf abzielenden Maßnahmen trifft der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. Kissel, a.a.O., Rdnr. 36; Wolf in MüKo-ZPO, § 176 GVG, Rdnr. 9; BGHSt 27, 13 (15) = NJW 1977, 157; BGH NJW 1962, 260).

    Ein Ermessensfehler kann auch darin liegen, daß Maßnahmen, obwohl notwendig, nicht ergriffen werden (Wolf, Gerichtsverfassungsrecht, 6. Aufl., S.256; Roin in: Festschrift für Peters, 1974, S. 396, 407 f.; siehe auch BGH NJW 1962, 260).

  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Nach ständiger Rechtsprechung enthält die Vorschrift des § 58 Abs. 1 StPO, wonach die Zeugen in Abwesenheit später zu vernehmender Zeugen vernommen werden, nur eine bloße Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann (RGSt 54, 297; BGH NJW 1962, 260).
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

    Auch mit der Behauptung, die Bestellung des Sachverständigen sei fehlerhaft (§ 73 StPO) und ihm fehle die Sachkunde, wurden keine Gründe geltend gemacht, die eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen könnten (vgl. § 244 Abs. 4 StPO; Pelchen a.a.O. unter Hinweis auf BGH Urteil vom 28. November 1961 - 1 StR 432/61 S. 12).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    es stand im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden, die Hauptverhandlung, die am 18. Juli 1961 wider Erwarten nicht zu Ende gebracht werden konnte, am 25. Juli 1961 fortzusetzen (§ 213 StPO , § 228 Abs. 1 Satz 2 StPO ; Urteil des Senats vom 28. November 1961, 1 StR 432/61 S. 9-11).
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

    Daß allenfalls eine Verletzung des § 58 Abs. 1 StPO vorgelegen hätte, auf die die Revision - da es sich um eine Ordnungsvorschrift handelt - grundsätzlich nicht gestützt werden kann (BGH NJW 1962, 260), ist daher ebenso unerheblich wie die Frage, ob eine Verletzung des § 58 Abs. 1 StPO allenfalls im Wege einer Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) erfolgreich beanstandet werden kann (so Kleinknecht, StPO 29. Aufl. § 58 Anm. 4 unter Berufung auf BGH bei Dallinger, MDR 1955, 396; in der dort angeführten Entscheidung vom 14. April 1955 - 4 StR 631/54 - ist allerdings nur gesagt, es sei in dem besonderen Fall "unschädlich, daß die Beschwerde in das Gewand einer Aufklärungsrüge gekleidet" war).
  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

    § 58 Abs. 1 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift (BGH NJW 1962, 260).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 39.00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexueller Belästigung, Rückfall in

    Eine Missachtung der Regelung, bei der es sich um eine Ordnungsvorschrift handelt und von der aus sachlichen Gründen, die vorliegend nach Auffassung der Untersuchungsführerin in der seelischen Verfassung der Zeuginnen gelegen haben sollen, abgewichen werden darf (BGH, Urteil vom 28. November 1961 - 1 StR 432/61 -, NJW 1962, 260 ), führt nicht zu einem Verwertungsverbot, sondern verpflichtet das Gericht nur zu einer besonders kritischen Würdigung der Aussagen.
  • OLG Celle, 26.05.1998 - 1 Ws 101/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen die Richterablehnung als unbegründet

    Die Eigenschaft als erkennender Richter beginnt mit dem Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (BGHSt 31, 15; BGH NJW 1952, 234; 1962, 260, 261) [BGH 28.11.1961 - 1 StR 432/61] .
  • FG Hamburg, 10.12.1999 - IV 500/98

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage; Ladung des Klägers über den

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 DB 22.98

    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten -

  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 111/95

    Wiedereinsetzung - Verfahrensrüge - Psychiatrisches Gutachten - Schuldfähigkeit -

  • BVerwG, 14.10.1969 - III C 169.67

    Bestimmung des Wertes unverzinslicher befristeter Forderungen nach Abzug von

  • BGH, 05.04.1978 - 2 StR 468/77

    Anforderungen an die Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnismittel -

  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 185/69

    Strafbarkeit wegen Meineids, Betrugs in zweiundzwanzig Fällen und zweimaligen

  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 65/85

    Einführung und Verwertung einer dem Zeugen vorgehaltenen Aussage, die dieser bei

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 363/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall -

  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Strafbarkeit wegen des Liegenlassens

  • BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69

    Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit

  • BGH, 02.05.1972 - 1 StR 631/71

    Anforderungen an Überprüfungen von Alibibehauptungen - Vorliegen einer

  • KG, 08.04.1999 - 1 Ss 73/99
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